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BFH, 16.06.2000 - VIII R 93/99 |
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Volltextveröffentlichung
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- BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
Veräußerungsgründe beim gewerblichen Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 16.06.2000 - VIII R 93/99
Dazu hat in jüngster Zeit der XI. Senat des BFH in dem Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97 (BFH/NV 1999, 766 ) nochmals ausgeführt, dass die konkreten Anlässe und Beweggründe für den Verkauf grundsätzlich unbeachtlich sind. - BFH, 08.08.1979 - I R 186/78
Verkauf von vier Eigentumswohnungen als gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus BFH, 16.06.2000 - VIII R 93/99
Denn sie sagen im Allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (vgl. auch BFH-Urteile vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177 , BStBl II 1980, 106 ; vom 12. September 1995 IX R 140/92, BFHE 178, 385 , BStBl II 1995, 839, 840;… BFH-Beschluss vom 23. Februar 1998 X B 136/97, BFH/NV 1998, 1084). - BFH, 12.09.1995 - IX R 140/92
Vorsicht beim Verkauf von Eigentumswohnungen im Rahmen von Bauherrenmodellen!
Auszug aus BFH, 16.06.2000 - VIII R 93/99
Denn sie sagen im Allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (vgl. auch BFH-Urteile vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177 , BStBl II 1980, 106 ; vom 12. September 1995 IX R 140/92, BFHE 178, 385 , BStBl II 1995, 839, 840;… BFH-Beschluss vom 23. Februar 1998 X B 136/97, BFH/NV 1998, 1084). - BFH, 23.02.1998 - X B 136/97
Beurteilung von vermögensverwaltenden Einkünfte auf der Ebene der …
Auszug aus BFH, 16.06.2000 - VIII R 93/99
Denn sie sagen im Allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (vgl. auch BFH-Urteile vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177 , BStBl II 1980, 106 ; vom 12. September 1995 IX R 140/92, BFHE 178, 385 , BStBl II 1995, 839, 840; BFH-Beschluss vom 23. Februar 1998 X B 136/97, BFH/NV 1998, 1084).